Für Ergotherapie ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Üblicherweise umfasst die Verordnung 10 Behandlungseinheiten.
Eine Bewilligung ist aktuell nur bei der KFA und SVS erforderlich (Stand 2025).
Die Therapie erfolgt im gewohnten Umfeld, d. h. durch einen Hausbesuch – auch das muss auf der Verordnung durch den Arzt vermerkt sein:
„10 x Ergotherapie à 60 Min. + Hausbesuch“
Für den ersten Termin ist noch kein Verordnungsschein notwendig.
Am Ende des Therapieblocks können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Rückerstattung der Kosten einreichen.
Kosten
Den jeweiligen Tarif erfragen Sie bitte bei Ihrer Therapeutin.
Absagen
Sagen Sie bitte spätestens 1 Tag vor dem Termin per Email oder telefonisch ab.
Weitere Informationen zum Therapieablauf erhalten Sie von Ihrer Ergotherapeutin.